Behandlungsfehler überprüfen lassen.
Ich kenne Ihre Rechte!
Krankenhäuser sowie Ärztinnen und Ärzte haben eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Verletzen sie diese und schaden damit der Gesundheit der zu behandelnden Person, können sie dafür haftbar gemacht werden. Als Fachanwältin für Medizinrecht bin ich an der Seite von Patientinnen und Patienten und erarbeite eine Strategie, um den Behandlungsfehler als Ursache des Gesundheitsschadens nachzuweisen. Mit dem Rechtsengel an Ihrer Seite und der notwendigen Klarheit finden Sie besser ins Leben zurück!
Im Arzthaftungsrecht vertrete ich Sie bei:
- Befunderhebungsfehlern
- Aufklärungsfehlern
- Diagnosefehlern
- Operationsfehlern
- Fehlern bei der Entlassung
Ein Anruf – dann gebe ich Ihnen persönlich Rat!
Tel.: 05803 - 987 103 8
Wann steht Ihnen Schmerzensgeld zu?
Diese und weitere Fragen kläre ich gemeinsam mit Ihnen in meiner fachanwaltlichen Beratung. Zunächst einmal gilt es herauszufinden, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt und wie dieser nachgewiesen werden kann. Dies ist der Fall, wenn eine Ärztin oder ein Arzt bei der Behandlung die allgemein anerkannten fachlichen Standards missachtet. Schildern Sie mir Ihren Fall und verlassen Sie sich darauf, dass ich den für Sie richtigen Weg finde!