Mit Recht zur optimalen Genesung.
Ich setze mich für Ihre Ansprüche ein.
Sie hatten einen Arbeitsunfall und fragen sich, inwieweit Ihre Berufsgenossenschaft Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen finanziell unterstützen muss? Für die Beantwortung dieser Frage bedarf es einer juristischen und medizinische Einschätzung, denn ansonsten entscheidet allein die Berufsgenossenschaft, wie Ihr Unfall eingestuft wird. Als Fachanwältin für Medizinrecht untersuche ich genau, welche Leistungen Ihnen als geschädigte Person in Folge des Unfalls zustehen.
Ich prüfe berechtigte Ansprüche auf:
- Unfallrente
- Verletztengeld
- Heilbehandlungen
- Rehabilitation
- Umschulung
- Ggf. behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes
- Pflegegeld / Pflegeleistungen
Kontaktieren Sie mich rechtzeitig. Ich setze mich für Ihre Interessen ein!
Tel.: 05803 - 987 103 8
Was ich für Sie tun kann.
Arbeitsunfälle bieten großen Spielraum für juristische Auseinandersetzungen. Besonders kompliziert wird es, wenn sich der Unfall auf einem Umweg ereignet und zunächst geklärt werden muss, ob er damit überhaupt in das Leistungsspektrum der Unfallversicherung fällt. Ich biete Ihnen nicht nur eine kompetente Beratung zu allen Fragen rund um den Arbeitsunfall, sondern vertrete Sie im Ernstfall auch vor Gericht, um Ihre Ansprüche auf Verletztengeld und Verletztenrente oder andere Leistungen durchzusetzen. Mit meiner Unterstützung finden Sie auch bei schweren Unfallfolgen wieder zurück ins Leben!