Auf Herz und Nieren geprüft.
Beratung und Vertretung für Geschädigte.
Kaum ein Thema bietet mehr Stoff für Diskussionen und Konflikte als medizinische Gutachten, die infolge eines Personenschadens eingeholt wurden. Umso wichtiger ist es für Sie als geschädigte Person, das Gutachten prüfen zu lassen. Hier kommt meine Expertise als Fachanwältin für Medizinrecht zum Einsatz. Ich bewerte neben dem Sachverhalt auch die medizinischen Ausführungen, um anschließend die juristischen Schlussfolgerungen zu prüfen.
Typische Fälle, in denen ein medizinisches Gutachten benötigt wird:
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- Leistungen aus privaten Versicherungen
- Arzthaftung
- Personenschäden nach Unfällen
- Leistung der Rentenversicherung, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft
Sie möchten Ihr Gutachten durch eine Rechtsexpertin prüfen lassen? Ich bin für Sie da!
Tel.: 05803 - 987 103 8
Ich ergreife für Sie die notwendigen Maßnahmen.
Medizinische Gutachten können von verschiedenen Institutionen ausgestellt werden. Das kann der MD (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) sein, aber auch Unfallversicherungen oder Schlichtungsstellen. Ganz gleich, von welcher Stelle Ihr Gutachten eingeholt wurde – häufig fallen die Dokumente zu Ungunsten der geschädigten Person aus. Beauftragen Sie mich mit der eingehenden Prüfung Ihres Gutachtens, um alle weiteren Schritte auf eine neutrale Expertenmeinung zu stützen und das Dokument im Ernstfall auch vor Gericht anzufechten.